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Obligationsbedingungen (Emissionsbedingungen)

Ausstaffierung
Die Ausstaffierungsmerkmale einer Obligation sind in den so benannten Obligationsbedingungen (Emissionsbedingungen) eingehend aufgeführt: Diese dokumentieren jegliche für die Schuldverschreibung und die Rechtsbeziehungen unter Begebern und Finanzier wichtigen Einzelheiten. Dabei zählen nebst dem Auflagejahr

insbesondere die folgenden Merkmale:
Laufzeit
Währung
Tilgung
Rang im Zahlungseinstellungsfall oder bei Abwicklung des Schuldners
Verzinsung

Dauer
Hier lassen sich kurzfristige Schuldverschreibungn (bis vier Jahre Dauer), mittelfristige Obligationen (zwischen vier und acht Jahren Frist) und langfristige Obligationen (mehr als acht Jahre Ablaufzeit) unterscheiden.

Als Laufzeit wird die Spanne zwischen dem in den Schuldverschreibungsbedingungen benannten Verzinsungsbeginn und der Fälligkeit der Schuldverschreibung bezeichnet.

Tilgung
Die Tilgung von Obligationen mag entweder über planmäßige oder über außerplanmäßige Rückzahlungen ergehen.
Planmäßige Rückzahlung: Tilgung innert eines determinierten Rahmens
„Ordentlich" bedeutet nicht unbedingt, dass Sie als Investor den Rückzahlungszeitpunkt schon im Voraus kennen. Für eine planmäßige Rückzahlung gibt es grundlegend drei Möglichkeiten:
•    Bei gesamtfälligen Anleihen bekommen Sie vornehmlich den Nennwert in einer Summe am Schluss der Zeitdauer zurückgezahlt. Bei dieser Gattung der verzinslichen Disposition liegt demgemäß der Zeitpunkt des Kapitalrückflusses von Seiten des Begebers fest.
•    Annuitäten-Schuldverschreibungen dagegen werden keinesfalls in einer Summe, stattdessen nach und nach in mehreren gleichbleibenden Jahresraten zurückgezahlt. Mit der Rückzahlung wird mehrheitlich nach einer tilgungsfreien Periode von drei bis fünf Jahren angefangen.

Bei Auslosungsobligationen erfolgt die Tilgung nach Ablauf einer Zahl tilgungsfreier Jahre zu unterschiedlichen Terminen. Als einzelner Anleger wissen Sie demgemäß nicht, zu welchem dieser Termine die Wertpapiere, die in Ihrem Vermögen sind, fällig werden. Der Emittent ermittelt über eine Auslosungsroutine (im Allgemeinen nach Endziffern, Serien oder Gruppen) die Papierunterlagen, die am nächstfälligen Tilgungstermin zurückgezahlt werden.

 

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