„Aktien auf Abruf"

Sonderarten von Schuldverschreibungen
Im Folgenden beleuchten wir einige wenige Bondprägungen, welche besondere Rechte oder ungewöhnliche Nebenabreden inkludieren, aber ebenfalls an eine weitere Bezugsgröße verbunden sein mögen.

Wandelschuldverschreibungen: „Aktien auf Abruf"
Die Wandelschuldverschreibung ist ein verzinsliches Wertpapier,

welches üblicherweise von Aktiengesellschaften ausgegeben wird.

Wandelschuldverschreibungen (nicht zuletzt Wandelschuldverschreibung, Wandelobligation oder convertible bond geheißen) sind Schuldverschreibungen, die generell von Aktiengesellschaften begeben werden. Dem Besitzer einer Wandelobligation wird das Recht konzediert, diese während einer Wandlungszeitspanne und in einem erklärten Wandlungsverhältnis in Aktien des Begebers der Wandelanleiheobligation zu wechseln.

Bei Wandelobligationen sollen Sie überwiegend eine Sperrfrist beachten, in der ein Umtausch der Bonds in Aktien nicht möglich ist. In den Obligationsbedingungen finden Sie gegebenenfalls einen festen Nachzahlungsbetrag vorgegeben, den Sie bei einer Wandlung in Aktien zu zahlen haben; allerdings ist obendrein die Vereinbarung eines flexibelen, von bestimmten Bezugsgrößen (z. B. Dividendenausschüttung) bedingten Wandlungspreises in den Schuldverschreibungsbedingungen möglich. Fix bestimmt sind außerdem der letztmögliche Wandlungstag und das Wandlungsverhältnis.

Sofern Sie von Ihrem Wandlungsrecht keine Inanspruchnahme vornehmen, bewahren Ihre Schuldverschreibungen grundsätzlich das Format festverzinslicher Wertpapiere, welche am Ende der Dauer zum Nennwert zurückgezahlt werden. Die Emissionsbedingungen mögen aber nicht zuletzt eine Pflichtumwandlung am Schluss der Frist vorsehen (Pflichtwandelobligation).

Bei erhöhten Kursen des Wandlungsgegenstandes, also etwa der Aktie, bieten Wandelbonds die Chance, vermöge der Wandlung einen erhöhten Wertanstieg zu erwirken, als dieses bei „normalen" Anleihen der Fall wäre. Diesem Vorteil des Wandlungsrechts steht freilich eine Verzinsung der Wandelanleihe gegenüber, welche unter dem Marktzinsstand liegt.