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Bei Wandelbonds sollen Sie überwiegend

Sonderformen von Obligationen
Im Folgenden beschreiben wir ein paar Anleihearten, die besondere Rechte oder außergewöhnliche Nebenabreden integrieren, aber ebenfalls an eine übrige Bezugsgröße verbunden sein mögen.

Wandelschuldverschreibungen: „Aktien auf Abruf"
Die Wandelanleihe ist ein verzinsliches Anteilschein, welches in der Regel von Aktiengesellschaften begeben wird.

Wandelobligationen (ferner Wandelanleihe, Wandelobligation oder convertible bond benannt) sind Anleihen, die im Allgemeinen von Aktiengesellschaften begeben werden. Dem Besitzer einer Wandelschuldverschreibung wird das Recht zugestanden, selbige im Verlauf einer Wandlungszeitdauer und in einem determinierten Wandlungsquotient in Aktien des Begebers der Wandelschuldverschreibung zu wandeln.

Bei Wandelbonds sollen Sie überwiegend eine Aufbewahrungsspanne berücksichtigen, in der ein Umtausch der Bonds in Aktien keineswegs möglich ist. In den Anleihebedingungen finden Sie bei Bedarf einen festen Zuzahlungsbetrag vorgegeben, den Sie bei einer Wandlung in Aktien zu zahlen haben; allerdings ist auch die Festlegung eines variabelen, von bestimmten Bezugsgrößen (zum Beispiel Dividendenausschüttung) abhängigen Wandlungspreises in den Obligationsbedingungen nicht ausgeschlossen. Stabil bestimmt sind darüber hinaus der letztmögliche Wandlungstag und der Wandlungsanteil.

Wenn Sie von Ihrem Wandlungsrecht keinen Gebrauch vornehmen, bewahren Ihre Bonds in der Regel das Format festverzinslicher Wertpapiere, die am Schluss der Dauer zum Ausgabebetrag zurückgezahlt werden. Die Effektenemissionsbedingungen mögen aber gleichfalls eine Pflichtumwandlung am Abschluss der Dauer vorsehen (Pflichtwandelbond).

Bei erhöhten Kursen des Wandlungsobjektes, also wie der Aktie, bieten Wandelobligationen die Möglichkeit, mittels der Wandlung einen erhöhten Wertanstieg zu erwirken, wie dieses bei „normalen" Obligationen der Fall wäre. Diesem Vorzug des Wandlungsrechts steht immerhin eine Verzinsung der Wandelschuldverschreibung vis-à-vis, die unter dem Marktzinslevel liegt.

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