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„ Anleihe mit Bezugsrecht"

Umtauschanleihen
Umtauschanleihen (ebenso exchangeable bonds geheißen) sind Anleihen, welche dem Eigner das Recht zugestehen, die Anleihe in Aktien einer anderen Unternehmung umzutauschen. Der Anleger erhält folglich nicht Aktien der Gesellschaft, die die Anleihe emittiert hat, statt dessen Aktien einer anderen Unternehmung.

Optionsanleihen: „ Anleihe mit Bezugsrecht"
Althergebrachte Optionsanleihen funktionieren gleichermaßen wie Wandelobligationen: Auch sie beherbergen ein Recht, üblicherweise zum Bezug von Aktien, indes nicht alternativ, statt dessen zusätzlich zur Schuldverschreibung.

Optionsanleihen sind verzinsliche Papiere, die dem Investor das Recht zur Anschaffung von Aktien oder ebenso anderen vertretbaren (verhandelbaren) Anlagengegenständen in einem von der Obligation abtrennbaren Optionsschein garantieren. Dieser Optionsschein kann uneingeschränkt gehandelt werden. Die Aktien lassen sich gegen Ausgabe des Optionsscheins zu im Voraus determinierten Konditionen beziehen; anstatt der Belieferung kann ebenso ein Barausgleich vorgesehen sein. Die Optionsanleihe an sich wird keineswegs umgetauscht, sondern bleibt bis zu ihrer Rückzahlung bestehen.

Im Kontext einer Optionsanleihe mag es daher bis zu drei unterschiedliche Kursnotierungen geben: mithin jeweilig einen Kurs für die Obligation mit Optionsschein („cum"), für die Schuldverschreibung ohne Optionsschein („ex") und für den Optionsschein allein.

Das Optionsrecht kann sich keinesfalls lediglich auf Aktien, stattdessen zudem auf andere Basisobjekte in Beziehung setzen. Beispiele sind Optionsobligationen mit einer Wahlmöglichkeit auf Anleihen oder auf fremde Währungen. In solchen Fällen spricht man von einer Zins-Optionsschuldverschreibung oder einer Devisen-Optionsschuldverschreibung. Bei der Zins-Optionsanleihe garantiert der abtrennbare Optionsschein das Recht, eine auserkorene sonstige Anleihe zu einem festgelegten Kurs zu erkaufen (Call) bzw. zu liquidieren (Put). Optionsscheine aus Devisen-Optionsobligationen legitimieren zum Bezug (Call) bzw. zum Verkauf (Put) eines ausdrücklichen Fremdwährungsbetrags zu einem festgelegten Kurs.

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