Traditionelle Optionsanleihen
Umtauschanleihen
Umtauschanleihen (außerdem exchangeable bonds geheißen) sind Obligationen, welche dem Besitzer das Recht konzedieren, die Anleihe in Aktien einer anderen Gesellschaft umzutauschen. Der Investor erhält deshalb nicht Aktien der Gesellschaft, die die Obligation emittiert hat, stattdessen Aktien einer anderen Firma.
Optionsanleihen: „ Anleihe mit Bezugsrecht"
Traditionelle Optionsanleihen handeln analog wie Wandelschuldverschreibungen: Auch sie beinhalten ein Recht, typischerweise zum Bezug von Aktien, durchaus nicht alternativ, sondern zusätzlich zur Schuldverschreibung.
Optionsanleihen sind verzinsliche Handelspapiere, die dem Geldgeber das Recht zur Aneignung von Aktien oder weiters anderen vertretbaren (handelbaren) Anlagengegenständen in einem von der Anleihe abtrennbaren Optionsschein garantieren. Dieser Optionsschein kann unumschränkt gehandelt werden. Die Aktien lassen sich gegen Erteilung des Optionsscheins zu im Voraus festgelegten Konditionen beziehen; anstatt der Belieferung kann ebenso ein Barausgleich vorgesehen sein. Die Optionsanleihe selbst wird keinesfalls umgetauscht, sondern bleibt bis zu ihrer Rückzahlung bestehen.
Im Rahmen einer Optionsanleihe mag es aus diesem Grund bis zu drei verschiedene Kurse geben: mithin jeweilig einen Börsenkurs für die Anleihe mit Optionsschein („cum"), für die Obligation ohne Optionsschein („ex") und für den Optionsschein alleinig.
Das Optionsrecht kann sich keinesfalls nur auf Aktien, stattdessen ansonsten auf andere Basisobjekte in Beziehung setzen. Beispiele sind Optionsschuldverschreibungen mit einer Option auf Anleihen oder auf fremde Währungen. In solchen Fällen spricht man von einer Zins-Optionsanleihe oder einer Devisen-Optionsschuldverschreibung. Bei der Zins-Optionsanleihe garantiert der abtrennbare Optionsschein das Recht, eine dezidierte alternative Anleihe zu einem festgelegten Kurs zu erwerben (Call) bzw. zu vermarkten (Put). Optionsscheine aus Devisen-Optionsobligationen berechtigen zum Bezug (Call) bzw. zum Verkauf (Put) eines dezidierten Fremdwährungsbetrags zu einem festgelegten Kurs.
Umtauschanleihen (außerdem exchangeable bonds geheißen) sind Obligationen, welche dem Besitzer das Recht konzedieren, die Anleihe in Aktien einer anderen Gesellschaft umzutauschen. Der Investor erhält deshalb nicht Aktien der Gesellschaft, die die Obligation emittiert hat, stattdessen Aktien einer anderen Firma.
Optionsanleihen: „ Anleihe mit Bezugsrecht"
Traditionelle Optionsanleihen handeln analog wie Wandelschuldverschreibungen: Auch sie beinhalten ein Recht, typischerweise zum Bezug von Aktien, durchaus nicht alternativ, sondern zusätzlich zur Schuldverschreibung.
Optionsanleihen sind verzinsliche Handelspapiere, die dem Geldgeber das Recht zur Aneignung von Aktien oder weiters anderen vertretbaren (handelbaren) Anlagengegenständen in einem von der Anleihe abtrennbaren Optionsschein garantieren. Dieser Optionsschein kann unumschränkt gehandelt werden. Die Aktien lassen sich gegen Erteilung des Optionsscheins zu im Voraus festgelegten Konditionen beziehen; anstatt der Belieferung kann ebenso ein Barausgleich vorgesehen sein. Die Optionsanleihe selbst wird keinesfalls umgetauscht, sondern bleibt bis zu ihrer Rückzahlung bestehen.
Im Rahmen einer Optionsanleihe mag es aus diesem Grund bis zu drei verschiedene Kurse geben: mithin jeweilig einen Börsenkurs für die Anleihe mit Optionsschein („cum"), für die Obligation ohne Optionsschein („ex") und für den Optionsschein alleinig.
Das Optionsrecht kann sich keinesfalls nur auf Aktien, stattdessen ansonsten auf andere Basisobjekte in Beziehung setzen. Beispiele sind Optionsschuldverschreibungen mit einer Option auf Anleihen oder auf fremde Währungen. In solchen Fällen spricht man von einer Zins-Optionsanleihe oder einer Devisen-Optionsschuldverschreibung. Bei der Zins-Optionsanleihe garantiert der abtrennbare Optionsschein das Recht, eine dezidierte alternative Anleihe zu einem festgelegten Kurs zu erwerben (Call) bzw. zu vermarkten (Put). Optionsscheine aus Devisen-Optionsobligationen berechtigen zum Bezug (Call) bzw. zum Verkauf (Put) eines dezidierten Fremdwährungsbetrags zu einem festgelegten Kurs.