Zuge einer Optionsanleihe

Umtauschanleihen
Umtauschanleihen (zudem exchangeable bonds genannt) sind Anleihen, welche dem Besitzer das Recht konzedieren, die Anleihe in Aktien einer anderen Gesellschaft umzutauschen. Der Finanzier erhält infolgedessen nicht Aktien der Unternehmung, die die Obligation emittiert hat, stattdessen Aktien einer anderen Firma.

Optionsanleihen: „ Obligation mit Bezugsrecht"
Althergebrachte Optionsanleihen funktionieren analog wie Wandelschuldverschreibungen: Auch sie beherbergen ein Recht, in der Regel zum Bezug von Aktien, dennoch nicht alternativ, stattdessen zusätzlich zur Schuldverschreibung.

Optionsanleihen sind verzinsliche Papiere, die dem Geldgeber das Recht zur Besorgung von Aktien oder weiters anderen vertretbaren (negoziierbaren) Vermögensgegenständen in einem von der Anleihe abtrennbaren Optionsschein garantieren. Dieser Optionsschein kann unabhängig gehandelt werden. Die Aktien lassen sich gegen Aushändigung des Optionsscheins zu im Voraus determinierten Konditionen beziehen; anstelle der Belieferung kann zudem ein Barausgleich beabsichtigt sein. Die Optionsanleihe an sich wird keineswegs umgetauscht, sondern bleibt bis zu ihrer Bezahlung bestehen.

Im Zuge einer Optionsanleihe mag es also bis zu drei verschiedenartige Börsenkurse geben: mithin jeweils einen Börsenkurs für die Obligation mit Optionsschein („cum"), für die Obligation ohne Optionsschein („ex") und für den Optionsschein alleinig.

Das Optionsrecht mag sich nicht lediglich auf Aktien, sondern weiters auf andere Basisobjekte beziehen. Beispiele sind Optionsschuldverschreibungen mit einer Aussicht auf Schuldverschreibungen oder auf fremde Währungen. In derartigen Fällen spricht man von einer Zins-Optionsobligation oder einer Devisen-Optionsobligation. Bei der Zins-Optionsanleihe garantiert der abtrennbare Optionsschein das Recht, eine festgelegte sonstige Obligation zu einem festgelegten Kurs zu kaufen (Call) bzw. zu veräußern (Put). Optionsscheine aus Devisen-Optionsanleihen berechtigen zum Bezug (Call) bzw. zum Absatz (Put) eines auserkorenen Fremdwährungsbetrags zu einem festgelegten Wechselkurs.