Die Aktie ist ein Anteils- oder Teilhaberpapier,

Aktien: Die Aktie ist ein Proportions- oder Teilhaberpapier, das ein Mitgliedschaftsrecht des Aktienbesitzers an einer Aktiengesellschaft in einer Urkunde verbrieft. Der Aktionär wird Mitbesitzer am Aktienkapital und angesichts dessen Mitinhaber des Gesellschaftseigentums.

Die folgenden Artikel behandeln die Aktien deutscher Firmen. Die Rechte, über die Sie als Teilhaber einer landfremden Aktiengesellschaft verfügen, reglementieren sich nach der Rechtsordnung des jeweiligen Nationalstaates.

Teilhaber ist Teilhaber - nicht Kreditgeber
Als Inhaber einer Aktie sind Sie keineswegs - wie bei einem verzinslichen Papier - Gläubiger, statt dessen Mitinhaber der Institution, welche die Aktien ausgibt. Daraus führen zum einen die weiter unten näher beschriebenen Rechte, gleichwohl gleichfalls Pflichten. Darunter ist namentlich die Verbindlichkeit zur Leistung der Einlage auf das Gesellschaftskapital zu erfassen; ihre Höhe ist auf den Ausgabebetrag der Aktie, d. h. den Nennbetrag plus gegebenenfalls ein Aufpreis (Agio), beschränkt. Nebenobliegenheiten sind bei festgelegten Aktienarten möglich; sie müssen dadurch in der Aktienurkunde im Einzelnen genannt werden.

Erträge: Gewinnanteile und Aufwertungen
Die Aktie bietet dem Geldgeber zweierlei Ertragsquellen: zum einen Dividendenausschüttungen, zum anderen Kurserträge. Die Aktie ist freilich ein Unwägbarkeitspapier - das heißt, dass Ihnen weder Quotationserträge noch - in der Regel - Dividenden verbrieft werden. Erfolgt aber eine Dividendenzahlung, so steht Ihnen generell ein bestimmter Proportion daran zu.

Aktie ist keinesfalls gleich Aktie: Ausformungsmöglichkeiten bestehen für die emittierende Organisation vor allem hinsichtlich der Übertragbarkeit (Namensaktien/Inhaberaktien), der Abbildung des Unternehmensanteils (Ausgabebetrag/Stückaktien) wie noch betreffend der Begebung von Rechten (Stammaktien/Vorzugsaktien).

Die Ausformulierung betreffend der Übertragbarkeit konkretisiert die Möglichkeit der Eigentumsübertragung an der Aktie und beschränk ggf. die fortwährende freie Handelbarkeit des Wertpapiers (Ersetzbarkeit) ein.