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Die Aktie bietet dem Anleger zweierlei

Aktien: Die Aktie ist ein Proportions- oder Mitbesitzerpapier, welches ein Mitgliedschaftsrecht des Anteilseigners an einer Aktiengesellschaft in einer Urkunde verbrieft. Der Aktienbesitzer wird Mitbesitzer am Aktienkapital und hierbei Mitinhaber des Gesellschaftsvermögens.

Die folgenden Passagen behandeln die Aktien deutscher Einrichtungen. Die Rechte, über welche Sie als Teilhaber einer fremdländischen Aktiengesellschaft verfügen,

determinieren sich nach der Rechtsordnung des entsprechenden Staates.

Aktionär ist Mitbesitzer - keinesfalls Darlehensgeber
Als Eigentümer einer Aktie sind Sie nicht - wie bei einem verzinslichen Wertpapier - Geldgeber, stattdessen Mitinhaber der Institution, die die Aktien ausgibt. Daraus folgen zum einen die weiter abwärts näher beschriebenen Rechte, allerdings außerdem Pflichten. Darunter ist im Besonderen die Verbindlichkeit zur Leistung der Einlage auf das Gesellschaftskapital zu begreifen; ihre Höhe ist auf den Ausgabebetrag der Aktie, d. h. den Ausgabebetrag zuzüglich ggf. ein Aufgeld (Ausgabeaufschlag), begrenzt. Nebenverbindlichkeiten sind bei ausdrücklichen Aktienarten möglich; sie müssen demzufolge in der Aktienzertifikat im Einzelnen genannt werden.

Erträge: Gewinnanteile und Valorisierungen
Die Aktie bietet dem Anleger zweierlei Profitquellen: zum einen Dividendenausschüttungen, zum anderen Börsennotierungserträge. Die Aktie ist allerdings ein Fährnispapier - das heißt, dass Ihnen weder Quotationsgewinne noch - in der Regel - Dividenden verbürgt werden. Erfolgt aber eine Dividendenausschüttung, so steht Ihnen insgesamt ein bestimmter Anteil daran zu.

Aktie ist keinesfalls gleich Aktie: Gestaltungsmöglichkeiten bestehen für die herausgebende Unternehmung vor allem bezüglich der Übertragbarkeit (Namensaktien/Inhaberaktien), der Darstellung des Unternehmensanteils (Nominalwert/Stückaktien) ebenso wie betreffend der Gewährung von Rechten (Stammaktien/Vorzugsaktien).

Die Ausgestaltung bezüglich der Übertragbarkeit konkretisiert die Möglichkeit der Eigentumsübertragung an der Aktie und beschränk ggf. die unentwegte freie Negoziierbarkeit des Wertpapiers (Ersetzbarkeit) ein.

 

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