Aktien deutscher Einrichtungen

Aktien: Die Aktie ist ein Anteils- oder Teilhaberpapier, welches ein Mitgliedschaftsrecht des Aktionärs an einer Aktiengesellschaft in einem Aktienzertifikat verbrieft. Der Shareholder wird Teilhaber am Aktienkapital und dabei Mitinhaber des Gesellschaftsbesitzs.

Die folgenden Teilbereiche behandeln die Aktien deutscher Unternehmen. Die Rechte, über die Sie als Aktienbesitzer einer landfremden Aktiengesellschaft verfügen, bestimmen sich nach der Rechtsordnung des entsprechenden Nationalstaates.

Anteilseigner ist Teilhaber - nicht Kreditgeber
Als Eigner einer Aktie sind Sie keineswegs - wie bei einem verzinslichen Wertpapier - Geldgeber, statt dessen Mitinhaber der Organisation, welche die Aktien ausgibt. Daraus resultieren zum einen die weiter abwärts näher beschriebenen Rechte, allerdings zudem Pflichten. Darunter ist vornehmlich die Verbindlichkeit zur Leistung der Einlage auf das Gesellschaftskapital zu erfassen; ihre Höhe ist auf den Ausgabebetrag der Aktie, d. h. den Nennbetrag zuzüglich ggf. ein Aufgeld (Aufschlag), limitiert. Nebenverpflichtungen sind bei definitiven Aktienarten möglich; sie müssen somit in der Aktienurkunde im Einzelnen genannt werden.

Erträge: Dividenden und Valorisierungen
Die Aktie bietet dem Geldgeber zweierlei Profitquellen: zum einen Dividendenausschüttungen, zum anderen Kursprofite. Die Aktie ist allerdings ein Fährnispapier - das heißt, dass Ihnen weder Börsenkurserträge noch - im Allgemeinen - Dividenden zugesichert werden. Erfolgt dennoch eine Dividendenauszahlung, so steht Ihnen prinzipiell ein bestimmter Proportion daran zu.

Aktie ist keineswegs gleich Aktie: Ausprägungsmöglichkeiten existieren für die emittierende Firma vor allem betreffend der Übertragbarkeit (Namensaktien/Inhaberaktien), der Visualisierung des Unternehmensanteils (Ausgabebetrag/Stückaktien) wie noch bezüglich der Gewährung von Rechten (Stammaktien/Vorzugsaktien).

Die detaillierte Ausarbeitung hinsichtlich der Übertragbarkeit konkretisiert die Möglichkeit der Eigentumsübertragung an der Aktie und beschränk ggf. die ständige freie Verhandelbarkeit des Wertpapiers (Austauschbarkeit) ein.