"Fonds" Besitz zur gemeinschaftlichen Anlage

"Fonds" sind rundheraus verallgemeinernd gesprochen Besitz zur kollektiven Disposition.

Rechtlich und wirtschaftlich können selbige Fonds sehr voneinander abweichend gestaltet sein. So mögen sich bspw. Investoren zu Personengesellschaften, z. B. einer Kommanditgesellschaft, zusammenscharen, um kollektiv mit eigenen Mitteln und/oder mit Kreditmitteln konkrete Objekte zu erkaufen bzw. zu erstellen. Je nach dem Fondsobjekt spricht man als nächstes zum Beispiel von einem (geschlossenen) Immobiliensondervermögen, Schiffsfonds oder Filmfonds.

Verschieden gestaltet sind die geheißenen Investmentfonds oder Investmentsondervermögen, für welche die Bestimmungen des Investmentgesetzes gültig sind.

In einem Investmentfonds bündelt eine Kapitalinvestmentinstitution oder eine Investitionaktiengesellschaft die Gelder vieler Geldgeber, um sie zufolge der Maxime der Fährnismischung in verschiedenartigen Vermögenswerten (Handelspapieren, Geldmarktinstrumenten, Bankguthaben, Ableitungsinstrumenten, Unbewegliches Eigentum) anzulegen und fachgerecht zu administrieren. "Investmentfonds" (bzw. Sondervermögen) ist im Zuge dessen der Begriff für die Vollständigkeit der von Anlegern eingezahlten Gelder und der hierfür erkauften Vermögenswerte.

Anteile an solchen Fonds sind regelmäßig in Investmentanteilscheinen verbrieft. Mit dem Kauf von Investmentanteilscheinen werden Sie mitzugelassen am Sondervermögen. Ihr Anteil am Besitz des Investmentfonds bemisst sich nach dem Verhältnis der Zahl Ihrer Anteilscheine zu den in der Gesamtheit emittierten Anteilscheinen.

Der Wert eines individuellen Anteilscheins richtet sich nach dem Wert des kompletten Sondervermögens (dem benannten Inventarwert), dividiert durch die Zahl der emittierten Anteilscheine. Die Teilnahme an einem Investmentsondervermögens hat damit für Sie Merkmale eines fachkundig gemanagten Depots. Über die reelle Anlagepolitik des einzelnen Sondervermögens geben die jeweiligen Verkaufskataloge und die Vertragsbedingungen verbindliche Auskunft.