"Fonds" verallgemeinernd gesprochen Vermögen zur gemeinschaftlichen Anlage

"Fonds" sind rundum generell gesprochen Kapital zur gemeinschaftlichen Disposition.

De jure und wirtschaftlich können jene Fonds sehr ungleich gestaltet sein. So können sich zum Beispiel Anleger zu Personengesellschaften, beispielsweise einer KG, zusammentun, um kollektiv mit eigenen Mitteln und/oder mit Kreditmitteln bestimmte Objekte zu erwerben bzw. zu erzeugen. Zufolge dem Fondsobjekt spricht man dann z. B. von einem (geschlossenen) Immobilienfonds, Schiffsfonds oder Filmsondervermögen.

Verschieden gestaltet sind die so genannten Investmentfonds oder Investmentsondervermögen, für welche die Regulationen des Investmentgesetzes gültigkeit haben.

In einem Investmentfonds bündelt eine Kapitalanlageinstitution oder eine Kapitalanlageaktiengesellschaft die Gelder vieler Investoren, um sie nach der Grundregel der Wagnismischung in unterschiedlichen Vermögenswerten (Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten, Bankguthaben, Ausführungsinstrumenten, Immobilie) anzulegen und fachgemäß zu führen. "Investmentfonds" (bzw. Sondervermögen) ist dabei der Name für die Vollständigkeit der von Geldgebern eingezahlten Gelder und der dafür angeschafften Vermögenswerte.

Anteile an solchen Sondervermögen sind regelmäßig in Investmentanteilscheinen garantiert. Mit dem Kauf von Investmentanteilscheinen werden Sie mitautorisiert am Sondervermögen. Ihr Anteil am Eigentum des Investmentsondervermögens bemisst sich nach dem Quotienten der Zahl Ihrer Anteilscheine zu den insgesamt ausgegebenen Anteilscheinen.

Der Wert eines individuellen Anteilscheins richtet sich nach dem Wert des ganzen Sondervermögens (dem geheißenen Inventarwert), geteiltt durch die Zahl der ausgegebenen Anteilscheine. Die Teilhabe an einem Investmentsondervermögens hat dadurch für Sie Eigenheiten eines fachgemäß gemanagten Depots. Über die gegenständliche Dispositionspolitik des einzelnen Fonds geben die entsprechenden Verkaufsbroschüren und die Vertragskonditionen verbindliche Information.