Was sind "Fonds" allgemein ?

"Fonds" sind ganz pauschal gesprochen Eigentum zur kollektiven Anlage.

Legal und kommerziell mögen solche Fonds sehr wechselvoll gestaltet sein. So können sich etwa Anleger zu Personengesellschaften, bspw. einer KG, zusammentun, um gemeinschaftlich mit eigenen Mitteln und/oder mit Kreditmitteln konkrete

Objekte zu kaufen bzw. zu realisieren. Entsprechend dem Fondsobjekt spricht man darauffolgend z. B. von einem (geschlossenen) Immobilienfonds, Schiffssondervermögen oder Filmfonds.

Ungleichartig gestaltet sind die geheißenen Investmentfonds oder Investmentsondervermögen, für die die Regulationen des Investmentgesetzes gültig sind.

In einem Investmentsondervermögen bündelt eine Kapitalinvestmentgesellschaft oder eine Kapitalanlageaktiengesellschaft die Gelder vieler Finanziers, um sie gemäß der Maxime der Risikomischung in verschiedenartigen Vermögenswerten (Handelspapieren, Geldmarktinstrumenten, Bankeinlage, Abwandlungsinstrumenten, Unbewegliches Eigentum) anzulegen und fachgerecht zu verwalten. "Investmentsondervermögen" (bzw. Sondervermögen) ist dadurch der Bezeichner für die Palette der von Investoren eingezahlten Gelder und der dazu gekauften Vermögenswerte.

Kontingente an solchen Fonds sind regelmäßig in Investmentanteilscheinen garantiert. Mit dem Erwerb von Investmentanteilscheinen werden Sie mitbefugt am Fonds. Ihr Anteil am Eigentum des Investmentfonds bemisst sich nach dem Anteil der Zahl Ihrer Anteilscheine zu den in der Gesamtheit emittierten Anteilscheinen.

Der Wert eines separaten Anteilscheins richtet sich nach dem Wert des kompletten Sondervermögens (dem so genannten Inventarwert), aufgeteiltt durch die Zahl der ausgegebenen Anteilscheine. Die Partizipation an einem Investmentsondervermögens hat dadurch für Sie Charakteristika eines professionell gemanagten Depots. Über die handfeste Dispositionspolitik des einzelnen Fonds geben die entsprechenden Verkaufsprospekte und die Vertragsvoraussetzungen verbindliche Auskunft.