Das Inflationswagnis beschreibt die Fährnis, dass der Anleger

Das Inflationsrisiko beschreibt die Fährnis, dass der Finanzier aufgrund einer Geldentwertung eine Vermögenseinbuße erleidet. Dem Wagnis unterliegt zum einen der Realwert des vorliegenen Eigentums, zum anderen der reale Gewinn, der mit dem Besitz erwirtschaftet werden soll.

Effektivverzinsung als Ausrichtungsgröße
Rahmenbedingung ist: Eine Preissteigerungsrate von beispielsweise vier bis fünf Prozent pro Jahr würde in lediglich sechs Jahren zu einem Geldwertverlust von rund 25 V. H., in zwölf Jahren zu einer Halbierung der Kaufkraft des Geldkapitals führen.

Als Investor sollten Sie also auf die Echtverzinsung achten: Darunter versteht man bei festverzinslichen Wertpapieren die Verschiedenheit zwischen der Gewinnspanne und der Preissteigerungsrate. In den meisten Konjunkturlage- und Zinsphasen der Vergangenheit war in der Bundesrepublik noch ein positiver Realzins bei Anleihen zu beobachten. Berücksichtigt man dagegen weiterführend die Versteuerung der Einkommen aus Kapitalbesitz, so konnte nicht stets eine Ausgleich des Kaufkraftschwundes erzielt werden.

Aktien als so benannte Sachwerte offerieren ebenfalls keinen gründlichen Schutz gegen die Geldentwertung. Der Grund dafür: Der Erwerber sucht im Allgemeinen keineswegs den Substanzwert, stattdessen den Ertragswert der Aktie. Je nach Höhe der Preissteigerungsrate und dem effektuierten Ertrag in Form von Dividendenerlös und Kursgewinnen (oder Kursverlusten) kann sich eine negative oder eine positive Echtverzinsung ergeben.

Inflationsstabilität von Sachwerten im Vergleich zu Geldwerten
Darüber, in welchem Umfang eine Anlage wertbeständig, das bedeutet zuverlässig vor Geldwertschwund ist, mag keine allgemeine Aussage getroffen werden. Längerfristige Vergleiche haben ergeben, dass Sachwerte bessere Anlageergebnisse erzielten und hierdurch wertbeständiger waren als Geldwerte. Ferner in den exorbitanten Geldentwertungen und Währungsumstellungen nach den beiden Weltkriegen zeigten sich Sachwerte beständiger als nominell gebundene Gläubigeransprüche. Dazwischen gab es sehr wohl längere Teilstrecken, in denen vice versa Geldwertanlagen den Sachwertanlagen überlegen waren.