Das Anrecht auf Zahlung der Dividende (Inhaber aktien)

Inhaber aktien
Inhaberaktien lauten keinesfalls auf den Namen, statt dessen auf den jeweiligen Eigner. Bei Besitzeraktien ist ein Eigentumswandel ohne besondere Formalitäten realisierbar.

Namensaktien
Namensaktien werden prinzipiell auf den Namen des Aktieninhabers in das Aktienbuch der Aktiengesellschaft eingetragen. Hierbei werden Name, Geburtsdatum, Anschrift und Menge der gehaltenen Aktien eingetragen, so dass der Firma der Kreis der Aktionäre namentlich bekannt ist. Gegenüber der Institution gelten lediglich die

eingetragenen Personen als Aktionäre. Lediglich diese mögen folglich generell Aktionärsrechte selbst oder vermittels Bevollmächtigter realisieren. Jeder Aktieninhaber kann von der Organisation Information über die zu seiner Person im Aktienregister eingetragenen Fakten begehren. Benachrichtigungen zu Hauptversammlungen erhält der Teilhaber überwiegend direkt von der Organisation.

Ein Aktionär ist keineswegs verpflichtet, sich in das Aktienregister registrieren zu lassen. Er gilt als nächstes aber gegenüber der Institution nicht als Aktienbesitzer, welches zur Folge hat, dass er weder Angaben von der Gesellschaft noch eine Nachricht zur Hauptversammlung erhält. Hierdurch verliert er gleichfalls sein Wahlrecht. Das Anrecht auf Zahlung der Dividende ist von der Einschreibung im Aktienbuch keinesfalls dependent. Dieser richtet sich nach dem Depotbestand, über den der Shareholder zum Deadline (so genannt: Ex-Tag) verfügt. Das Aktienbuch wird elektronisch geführt und dient in Wechselbeziehung mit einem elektronischen Ausführungssystem ebenso der Abarbeitung von Transaktionen, mithin Käufen und Verkäufen.

Aktien müssen in der Bundesrepublik stets dann in Beschaffenheit von Namensaktien ausgegeben werden, falls der Nennbetrag nicht ganz eingezahlt ist. Die Minimaleinzahlungsquote liegt bei 25 %; übrige Zusatzzahlungen (Rest-, Teilzahlungen) mögen von der Institution beschlossen werden.

Vinkulierte Namensaktien: Als vinkulierte Namensaktien benennt man Aktien, deren Übertragung auf einen neuen Aktieninhaber darüber hinaus an die Befürwortung der Institution gebunden ist. Für die in Umlauf setzende Firma sind vinkulierte Namensaktien insoweit von Vorteil, als sie die Gesamtschau über den Anteilseignerskreis behält. In der BRD kommen vinkulierte Namensaktien demgegenüber keinesfalls mehrheitlich vor.