Abgrenzung von eigenem Vermögen und Sondervermögen:

Investmentfonds werden in der Bundesrepublik von inländischen und fremdländischen Investmentgesellschaften angeboten:

Deutsche Investitionsgesellschaften (Kapitalanlagegesellschaften)
werden determiniert durch das Investmentgesetz (InvG). Zur Aufnahme des Geschäfts bedürfen sie einer Autorisierung vermöge der zuständigen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), welche gleichfalls die Einhaltung der gesetzlichen Anordnungen und der Vertragsbedingungen verfolgt. Kapitalanlagegesellschaften werden meist in der Rechtsform der

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) betrieben; realisierbar ist ebenfalls die Rechtsform der AG.

Abgrenzung von eigenem Vermögen und Sondervermögen: Falls Sie als Investor Investmentanteilscheine einer deutschen Investmentgesellschaft erstehen, werden Sie kein Mitgesellschafter der Investitionsgesellschaft, statt dessen werden Ihre Einzahlungen einem Fonds (Kapitalanlagefonds) zugeführt, welches von der Geldanlageinstitution verwaltet wird. Das Sondervermögen soll vom eigenen Eigentum der Gesellschaft abgetrennt gehalten werden und haftet nicht für Verbindlichkeiten der Investitionsgesellschaft. Solche strikte Unterscheidung dient im Besonderen der Sicherheit der Geldgeber vor Verlust ihrer Gelder mittels Forderungen Dritter vis-à-vis der Kapitalanlagegesellschaft.

Geldanlageaktiengesellschaft: Eine Sonderform der Fondsdisposition ist die Erwerbung von Aktien von Investitionsaktiengesellschaften. Satzungsentsprechend vereinbarter Unternehmensgegenstand dieser Gesellschaften ist die Disposition und Administration des Gesellschaftsvermögens entsprechend der Prämisse der Fährnismischung. Gleichfalls für sie hat Investmentgesetz Gültigkeit.

Ausländische Investmentgesellschaften
mögen wie deutsche Kapitalanlagegesellschaften organisiert sein (bspw. Tochterfirmen deutscher Kreditinstitute in Luxemburg). Es sind allerdings oft auch andere Formen gängig. Entsprechend des Herkunftslandes mögen große Unterschiede in der legalen Ausgangsebene und der Autorisationskonstruktion existieren.