Zertifikate: Bestimmungsfaktoren des Ausgabepreises

Notation
Zertifikate werden je nach Ausgestaltung in Stück oder in V. H. dokumentiert. Bei Stücknotation können nur ganze Stücke besorgt werden. Ein Stück gleicht zumeist 100 € (zur Effektenemission), selektiv ebenfalls 1.000 €. Bei stück-notierten Einzelaktienzertifikaten mag es ebenfalls zutage treten, dass der Preis zur Auflage des Zertifikats sich an der Börsennotierung der zur Grundlage liegenden Aktie ausgerichtet.

Bestimmungsfaktoren des Ausgabepreises
Folgende Rahmenbedingungen beeinflussen die Spezifizierung des Ausgabepreises,

welche in den jeweiligen Produktbedingungen determiniert werden:
•    Ergebnis des Basiswerts;
•    Ergebnis evtl.er abgeleiteter Komponenten des Zertifikats, die in den Produktbedingungen im Einzelnen reguliert sind;
•    Gewinnmarge: Ausgabeaufschlag auf den arithmetischen Wert, der vom Emittent nach freiem Gewichten festgelegt wird und im Besonderen Kosten für Strukturierung und Sales von Zertifikaten abdeckt;
•    ggf. festgelegte und ausgewiesene Verwaltungsgebühren oder sonstige Entgelte.

Letztlich kann die Bank auf den so bestimmten Emissionspreis des Weiteren einen Aufpreis fakturieren.

Preiskonstituierende Faktoren während der Ablaufzeit
Der Preis eines Zertifikats wird von der Weiterentwicklung des jeweiligen Basiswertes und der auserwählten Anordnung bestimmt. Jedoch auch andere Aspekte wie die Variabilität, die Währung, Gewinnanteil/Auszahlungen oder die Zinsentwicklung sind von Bedeutung.

Zu den Situationen, auf deren Ausgangsebene der Market Maker im Anschlussmarkt die arrangierten Geld- und Briefkurse eigenhändig festsetzt, gehören speziell:
•    der arithmetische Wert;
•    die Geld-Briefspanne (Spread): die Bandbreite unter Geld- und Briefkursen im Sekundärmarkt setzt der Market Maker dependent von Angebot und Nachfrage für die Handelspapiere und unter Ertragsgesichtspunkten fest;
•    eine im Emissionspreis ggf. enthaltene Verdienstspanne;
•    ein anfänglich erhobener Aufpreis;
•    Abgeltung/Kosten u.a.: Verwaltungs-, Transaktions- oder analoge Gebühren nach Leitfaden der Produktbedingungen, die bei Fälligkeit der Anteilscheine vom Ausschüttungsbetrag abzusetzen sind;
•    Erträge: gezahlte oder antizipierte Gewinnanteile oder sonstige Erträge des Basisergebnisses oder dessen Bestandteile, wenn diese nach der Detaillierte Ausarbeitung des Zertifikats kommerziell dem Begeber zustehen.