Sonderform der Fondsanlage ist die Beschaffung

Investmentfonds werden in der BRD von inländischen und fremdländischen Investmentgesellschaften offeriert:

Deutsche Investmentgesellschaften (Kapitalanlagegesellschaften)
unterliegen dem Investmentgesetz (InvG). Zur Aufnahme des Geschäfts benötigen sie einer Autorisation vermittels der zuständigen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die gleichfalls die Compliance der rechtmäßigen Richtlinien und der Vertragsbedingungen verfolgt. Kapitalanlagegesellschaften werden zumeist

in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) betrieben; realisierbar ist ferner die Rechtsform der AG.

Unterscheidung von eigenem Eigentum und Sondervermögen: Falls Sie als Finanzier Investitionsanteilscheine einer deutschen Kapitalanlagegesellschaft ankaufen, werden Sie kein Mitgesellschafter der Investitionsgesellschaft, stattdessen werden Ihre Einzahlungen einem Sondervermögen (Investmentfonds) zugeführt, das von der Geldanlagegesellschaft verwaltet wird. Das Sondervermögen soll vom eigenen Kapital der Gesellschaft abgetrennt gehalten werden und haftet keinesfalls für Schulden der Investitionsgesellschaft. Diese strikte Separation dient namentlich der Sicherheit der Geldgeber vor Verlust ihrer Gelder vermittels Forderungen Drittplatzierter gegenüber der Investmentgesellschaft.

Geldanlageaktiengesellschaft: Eine Sonderform der Fondsanlage ist die Beschaffung von Aktien von Investmentaktiengesellschaften. Satzungsgetreu erklärter Unternehmensgegenstand dieser Gesellschaften ist die Anlage und Verwaltung des Gesellschaftsvermögens gemäß der Regel der Wagnismischung. Ebenfalls für sie hat Investmentgesetz Validität.

Ausländische Kapitalanlagegesellschaften
mögen wie deutsche Investitionsgesellschaften organisiert sein (z. B. Tochterfirmen deutscher Kreditanstalten in Luxemburg). Es sind dennoch vielerorts ebenfalls andere Formen üblich. Entsprechend des Herkunftslandes mögen große Unterschiede in der legalen Prämisse und der Autorisierungskonstruktion bestehen.