Vorgabe der Produkterforderlichkeiten

Nachfolgende Ausgaben werden bei der Preisstellung im Anschlussmarkt vielfach nicht gleichförmig verteilt über die Ablaufzeit der Wertpapiere preisherabsetzend in Abzug gebracht, statt dessen bereits bis zu einem, gemäß des freien Evaluierens des Market Maker, früheren Augenblick durchgängig vom rechnerischen Wert der Zertifikate abgezogen:


•    nach Vorgabe der Produkterforderlichkeiten erhobene Verwaltungsvergütunge;
•    eine im Emissionspreis für die Zertifikate gegebenenfalls enthaltene Marge;
•    im Emissionspreis für die Zertifikate bei Bedarf enthaltene Dividenden und andere Erträge, welche nach der detaillierten Darlegung des Zertifikats wirtschaftlich dem Emittenten zustehen.

Letztere werden wieder und wieder keinesfalls erst dann preisermäßigend in Subtraktion gebracht, falls das jeweilige Bezugsobjekt oder dessen Einzelteile 'ex Dividende' gehandelt werden, stattdessen bereits zu einem früheren Moment der Zeitdauer, und zwar auf der Grundlage der für die gesamte Zeitdauer oder eine bestimmte Dauer erwarteten Dividenden. Die Geschwindigkeit dieses Abzugs ist dabei unter anderem dependent von der Höhe möglicher Netto-Rückflüsse der Beurkundungen zum Market Maker.

Die von dem Market Maker im Anschlussmarkt gestellten Kurse mögen deshalb von dem rechnerischen respektive dem dank der oben genannten Kriterien ökonomisch zu erwartenden Wert der Papiere zum jeweiligen Zeitpunkt divergieren. Obendrein mag der Market Maker ständig die zur Kursfindung  festgesetzte Methodenmenge  ändern, z. B. die Bandbreite unter Geld- und Briefkursen,so genannter: Spread, ausweiten oder vermindern.

Vergütungen für den Absatz von Zertifikaten
Für ihre Tätigkeit im Zusammenhang des Verkaufs von Zertifikaten mögen Kreditinstitute vom Emittenten Vergütungen erlangen. Im Primärmarktgeschäft, sprich in der Emissions- beziehungsweise Zeichnungsphase, ist dieses regelmäßig der Fall.

Ab und zu werden nicht zuletzt Zahlungen aus einer vom Emittenten in Anspruch genommenen Verwaltungsgebühr geleistet. Die Höhe solcher Provisionen wird vornehmlich in Abhängigkeit von beim Geldinstitut gegebenen (zu bestimmten Abgabeterminen in den Papierdepots) einem Fundus am jeweiligen Zertifikat festgesetzt. Über nähere Details informiert jederzeit die depotführende  Organisation.