Bereiche der Marktpartner

Marktpartner können in drei Bereiche aufgeteilt werden. Es sind diese ebendiese Individuen oder Kollektive, die als Partner der Organisation mit ihr in ökonomischer Verbindung stehen:

a)    Vorgelagerte Marktpartner:

Arbeitnehmer

Lieferanten

Kapitalgeber

b)    Nebengelagerte Marktpartner:

Konkurrenten

Als Wettbewerber in engerem Sinn zählen all diese Unternehmungen, die Artikel zur Deckung desselben Bedarfs offerieren. Die Fabrikate haben korrespondierende Aufgaben oder Gattungen. So konkurriert z.B. ein Autoproduzent gerade mit anderen Produzenten von Autos.

Wettbewerber im weiteren Sinn treten vor allem auf, falls es bei dem zu deckenden Bedarf um die Erfüllung von Wünschen geht, die im Teilbereich des Repräsentations-, Ausbildungs-, Wiederherstellungs- und Geltungsstrebens liegen.

Infolge dessen rivalisieren  der Besuch von Genießerrestaurants, die Beschaffung schnittiger Garderobe, die Urlaubsreise, der neue Sportwagen usw. miteinander. In der Theorie spricht man hierbei von „ vollumfänglicher Konkurrenz".

Die Öffentlichkeit

Die Einbettung der Unternehmensorganisation in einen gesellschaftlichen Verhältnisrahmen bringt Konnexen zu Instituten wie Arbeitnehmerorganisationen, Verbänden, Vereinen, Zeitungswesen, Religionsgemeinschaften, Gemeinden usw. mit sich.

c) Nachgelagerte Marktpartner

Absatzgehilfen

Als Absatzhelfer werden Aufgabenträger bezeichnet, die an der Einführung von Verbindungen zwischen den separaten Beteiligten und am reibungslosen Fluss der Produkte im Verteilungsablauf beteiligt sind.

Als Exempel für Absatzhelfer sind zu nennen: betriebsfremde Verkaufsorgane (Händler, Kommissionäre, Vermittler), Frachtführer, Auskunfteien, Adressenverlage, Werbevertretungen, Markt- und Meinungsforschungsinstitutionen.

Agenten

Diesbezüglich zählen der Kommerz und die sog. mehrstufigen Agenten wie Ärzte (in der Pharmazeutische Industrie), Architekten, beratende Ingenieure) usw.

Bedarfsträger (Abnehmer und Verwender)