Wettbewerber und Marktpartner
Marktpartner können in drei Klassen aufgeteilt werden. Es sind dies selbige Individuen oder Einsatzgruppen, die als Partner der Organisation mit ihr in geschäftlicher Konnex stehen:
a) Vorgelagerte Marktpartner:
Angestellte
Provider
Kapitalgeber
b) Nebengelagerte Marktpartner:
Wettbewerber
Als Mitbewerber in engerem Sinngehalt zählen all diese Unternehmensorganisationen, die Elaborate zur Deckung desselben Bedarfs offerieren. Die Produkte haben ähnliche Funktionen oder Gattungen. So konkurriert z.B. ein Autoerzeuger geradlinig mit anderen Erzeugern von Autos.
Wettbewerber im weiteren Sinngehalt treten insbesondere auf, sowie es bei dem zu deckenden Bedarf um die Zufriedenstellung von Wünschen geht, die im Feld des Repräsentations-, Erziehungs-, Gesundungs- und Einflussstrebens liegen.
Insofern wetteifern der Besuch von Schlemmerlokalen, die Anschaffung fescher Textilien, die Urlaubsreise, der neue Flitzer usw. miteinander. In der Wissenschaft spricht man hier von „ vollumfänglicher Konkurrenz".
Die Öffentlichkeit
Die Inklusion der Unternehmenspräsenz in einen gesellschaftlichen Verhältnisrahmen bringt Relationen zu Gruppierungen wie Arbeitnehmervertretungen, Verbänden, Vereinen, Presse, Kirche, Kommunen usw. mit sich.
c) Nachgelagerte Marktpartner
Absatzgehilfen
Als Absatzhelfer werden Aufgabenträger bezeichnet, die an der Anbahnung von Verbindungen zwischen den individuellen Beteiligten und am mühelosen Fluss der Produkte im Verteilungsvorgang beteiligt sind.
Als Vorzeigebeispiele für Absatzhelfer sind zu nennen: betriebsfremde Verkaufsorgane (Handelsvertreter, Kommissionäre, Vermittler), Einfuhrhändler, Informationsdienste, Adressenverlage, Werbevertretungen, Markt- und Demoskopieinstitute.
Absatzmittler
Diesbezüglich zählen der Handel und die sog. indirekten Absatzmittler wie Ärzte (in der Pharmazeutische Industrie), Architekten, beratende Ingenieure) usw.
Bedarfsträger (Verbraucher und Verwender)