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Verwender verbindet mit einem Elaborat

Essenz des Produktbegriffs

Aus absatzwirtschaftlicher Anschauungsweise ist dennoch bei einem Produkt keinesfalls so sehr der technische Aspekt gravierend, stattdessen vielmehr die mit dem Produkt machbare Nutzeffektstiftung für den Erwerber.

Der Verbraucher bzw. Verwender verbindet mit einem Fabrikat bestimmte Zweckvorstellungen und Nutzenannahmen.

Im Sachverhalt des im Vorhinein erwähnten Fabrikates wird extrem geschwind bezeichnend, daß der Kundenstamm in jenem Produkt mehr sieht als einzig eine technische bzw. physische Unität. Für den Käufer stellt sie ein Medium zur Zufriedenstellung einzelner Bedürfnisse und Wünsche dar. Sie ermöglicht ihm Freude in seiner Freizeit, schöne Gedächtnisen, ja letztendlich eine Art Immortalität. Mit Hilfe des Erzeugnisses findet er zu einem Hobby, zu handwerklicher oder kunstvoller Betätigung; eventuell sättigt sie gleichfalls sein Prestigebedürfnis und dient ihm als Positionsymbol.

Dem Artikel wohnt mithin aus der Sicht des Kunden ständig eine subjektive Komponente inne. Das angebotene Fabrikat hat die Auswertung zum Ziel und wird deshalb vom Kundenstamm in seiner Rolle zur Zweckstiftung beurteilt: Dieser Tatbestand muss bei der Begriffs definition des Produktes zum Ausdruck kommen:

Ein Produkt stellt eine Leistungsfähigkeit dar, der die Qualifikation innewohnt, dem Konsument bzw. Verwender einen bestimmten Nutzeffekt zu stiften.

Der Sinn eines Produktes besteht aus den beiden Elementen Grundnutzen und Zusatznutzen; bei letzterem ist zusätzlich noch eine weitere Differenzierung in persönlichem, soziologischem und magischem Nutzeffekt schaffbar.

Der Grundnutzen fusst auf der technischen Rolle des Produktes, während der Zusatzsinn aus Charakteristika des Produktes resultiert, welche mit der reinen Funktionsdurchführung wenig oder überhaupt nicht zusammenhängen (z.B. Art, Farbton, Verpackung usw.).

Das Rundumerlebnis eines Produktes ist aus Kundenstammblickrichtung um so prägnanter, je mehr der Zusatznutzen bei diesem Handelsgut eine Rolle spielt. Der Zusatzzweck ist ständig sodann von großer Bedeutsamkeit, falls die unbefangenen Qualitäten des Produktes schwer zugänglich sind (z.B. bei technisch diffizilen Erzeugnissen).

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