Sonnenschutzartikel: Nachkremen verlängert Sonnenschutzzeitspanne

Sonnenschutzartikel vom Vorjahr nicht weiter nutzen
Inkorrekt. Die Sonnenfilter und übrigen gewichtigen Ingredienzen bleiben etwa ein Jahr fest - und das ebenfalls im angefangenen Erzeugnis. Merken können Sie das an dem Bildzeichen eines geöffneten Tiegels, der auf dem Fabrikat abgebildet ist. Steht dabei z. B. "12 M", bedeutet es, dass die Kreme oder Milk minimal noch zwölf Monate nach dem Öffnen belastbar ist.

Empfehlung: Protokollieren Sie sich das Datum der ersten Anwendung einfach auf den Behälter und bewahren Sie das angebrochene Produkt nach dem Urlaub im Kühlschrank auf, so sind Sie auf der gesicherten Seite. Sowie das Sonnenschutzartikel indes widrig riecht oder sich in seiner Beschaffenheit verändert hat, ist entsorgen besser.

Wiederkehrendes Nachkremen verlängert die Sonnenschutzzeitspanne
Unrichtig. Die Sonnenschutzzeit lässt sich mittels regelmäßigen Nachkremens leider nicht ausweiten. Sie berechnet sich aus der Eigenschutzzeitdauer der Haut (je nach Hauttyp und Sonnen stärke zwischen fünf und 30 Minuten), malgenommen mit dem Lichtschutzmerkmal Ihrer Creme. Das bedeutet: Sie dürfen mit heller, sonnenunangepasstter Haut allenfalls 240 Minuten, also rund vier Stunden, in der Sonne aufhalten.

Dermatologen raten dazu, diese Zeit nicht ganz auszunutzen, stattdessen bereits vorzeitig in den Schatten zu gehen. Jede 2. Stunde nachzucremen ist allerdings dennoch wichtig, nur so bleibt der volle, auf der Schachtel ausgeschriebene Lichtschutz faktisch bekommen.

Für das Gesicht braucht man keine weiterführende Sonnensalbe
Nicht völlig inkorrekt. Spezielle Sonnencreme für das Gesicht sind überwiegend so formuliert, dass Sie minder glänzen und keine Verschmutztheiten auslösen können (nicht-komedogen). Und zumal da das Gesicht im Verlauf des Jahres vor allem viel Sonne abbekommt, beherbergen Gesichtssonnensalben nebst eine UV-Protektion gerade allerlei Anti-Aging-Stoffe wie Antioxidantien und andere Substanzen, die gegen freie Radikale agieren.