"Fonds" sind allgemein gesprochen Eigentum zur gemeinschaftlichen Anlage

"Fonds" sind völlig undifferenziert gesprochen Eigentum zur kollektiven Disposition.

De jure und wirtschaftlich können solche Fonds sehr wechselvoll gestaltet sein. So können sich beispielsweise Geldgeber zu Personengesellschaften, z. B. einer KG, vereinen, um kollektiv mit eigenen Mitteln und/oder mit Kreditmitteln bestimmte Objekte zu kaufen bzw. zu erstellen. Entsprechend dem Fondsobjekt spricht man als nächstes zum Beispiel von einem (geschlossenen) Immobilienfonds, Schiffsfonds oder Filmsondervermögen.

Verschiedenartig gestaltet sind die benannten Investmentfonds oder Investmentsondervermögen, für welche die Regulationen des Investmentgesetzes gültigkeit besitzen.

In einem Investmentfonds bündelt eine Kapitalinvestmentorganisation oder eine Kapitalanlageaktiengesellschaft die Gelder vieler Anleger, um sie zufolge der Maxime der Fährnismischung in verschiedenartigen Vermögenswerten (Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten, Bankeinlage, Ausführungsinstrumenten, Immobilie) anzulegen und fachmännisch zu führen. "Investmentsondervermögen" (bzw. Sondervermögen) ist dadurch der Begriff für die Vielfalt der von Finanziers eingezahlten Gelder und der dafür besorgten Vermögenswerte.

Kontingente an solchen Fonds sind regelmäßig in Investmentanteilscheinen garantiert. Mit dem Zukauf von Investmentanteilscheinen werden Sie mitlegitimiert am Sondervermögen. Ihr Anteil am Eigentum des Investmentsondervermögens bemisst sich nach dem Anteil der Zahl Ihrer Anteilscheine zu den in der Summe emittierten Anteilscheinen.

Der Wert eines einzelnen Anteilscheins richtet sich nach dem Wert des gesamten Sondervermögens (dem geheißenen Inventarwert), unterteiltt durch die Zahl der emittierten Anteilscheine. Die Mitwirkung an einem Investmentfonds hat im Zuge dessen für Sie Eigenschaften eines versiert gemanagten Depots. Über die handfeste Investmentpolitik des einzelnen Sondervermögens geben die entsprechenden Verkaufsprospekte und die Vertragskonditionen verbindliche Auskunft.