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Traditionelle Optionsanleihen walten

Umtauschanleihen
Umtauschanleihen (gleichfalls exchangeable bonds bezeichnet) sind Obligationen, welche dem Eigentümer das Recht zugestehen, die Anleihe in Aktien einer anderen Unternehmung umzutauschen. Der Finanzier erhält insoweit nicht Aktien der Unternehmung, die die Schuldverschreibung emittiert hat,

stattdessen Aktien einer anderen Unternehmung.

Optionsanleihen: „ Anleihe mit Bezugsrecht"
Traditionelle Optionsanleihen walten vergleichbar wie Wandelobligationen: Auch sie enthalten ein Recht, normalerweise zum Bezug von Aktien, dennoch nicht alternativ, sondern zusätzlich zur Schuldverschreibung.

Optionsanleihen sind verzinsliche Anteilscheine, die dem Investor das Recht zur Beschaffung von Aktien oder ferner anderen vertretbaren (handelbaren) Vermögenswerten in einem von der Obligation abtrennbaren Optionsschein zusichern. Der Optionsschein kann selbstständig gehandelt werden. Die Aktien lassen sich gegen Aushändigung des Optionsscheins zu vorher erklärten Konditionen beziehen; an Stelle der Belieferung kann gleichfalls ein Barausgleich designiert sein. Die Optionsanleihe an sich wird keinesfalls umgetauscht, sondern bleibt bis zu ihrer Bezahlung bestehen.

Im Zusammenhang einer Optionsanleihe mag es folglich bis zu drei verschiedenartige Kurse geben: mithin jeweils einen Börsenkurs für die Schuldverschreibung mit Optionsschein („cum"), für die Schuldverschreibung ohne Optionsschein („ex") und für den Optionsschein allein.

Das Optionsrecht kann sich keineswegs allein auf Aktien, sondern ferner auf andere Basisobjekte beziehen. Beispiele sind Optionsanleihen mit einer Auswahlmöglichkeit auf Schuldverschreibungen oder auf fremde Währungen. In solchen Fällen spricht man von einer Zins-Optionsobligation oder einer Devisen-Optionsanleihe. Bei der Zins-Optionsanleihe verbrieft der abtrennbare Optionsschein das Recht, eine erkorene andere Obligation zu einem festgelegten Kurs zu besorgen (Call) bzw. zu vermarkten (Put). Optionsscheine aus Devisen-Optionsobligationen ermächtigen zum Bezug (Call) bzw. zum Verkauf (Put) eines auserkorenen Fremdwährungsbetrags zu einem festgelegten Kurs.

 

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