Bereiche der Marktpartner
Marktpartner können in drei Bereiche aufgeteilt werden. Es sind diese ebendiese Individuen oder Kollektive, die als Partner der Organisation mit ihr in ökonomischer Verbindung stehen:
a) Vorgelagerte Marktpartner:
Arbeitnehmer
Lieferanten
Kapitalgeber
b) Nebengelagerte Marktpartner:
Konkurrenten
Als Wettbewerber in engerem Sinn zählen all diese Unternehmungen, die Artikel zur Deckung desselben Bedarfs offerieren. Die Fabrikate haben korrespondierende Aufgaben oder Gattungen. So konkurriert z.B. ein Autoproduzent gerade mit anderen Produzenten von Autos.
Wettbewerber im weiteren Sinn treten vor allem auf, falls es bei dem zu deckenden Bedarf um die Erfüllung von Wünschen geht, die im Teilbereich des Repräsentations-, Ausbildungs-, Wiederherstellungs- und Geltungsstrebens liegen.
Infolge dessen rivalisieren der Besuch von Genießerrestaurants, die Beschaffung schnittiger Garderobe, die Urlaubsreise, der neue Sportwagen usw. miteinander. In der Theorie spricht man hierbei von „ vollumfänglicher Konkurrenz".
Die Öffentlichkeit
Die Einbettung der Unternehmensorganisation in einen gesellschaftlichen Verhältnisrahmen bringt Konnexen zu Instituten wie Arbeitnehmerorganisationen, Verbänden, Vereinen, Zeitungswesen, Religionsgemeinschaften, Gemeinden usw. mit sich.
c) Nachgelagerte Marktpartner
Absatzgehilfen
Als Absatzhelfer werden Aufgabenträger bezeichnet, die an der Einführung von Verbindungen zwischen den separaten Beteiligten und am reibungslosen Fluss der Produkte im Verteilungsablauf beteiligt sind.
Als Exempel für Absatzhelfer sind zu nennen: betriebsfremde Verkaufsorgane (Händler, Kommissionäre, Vermittler), Frachtführer, Auskunfteien, Adressenverlage, Werbevertretungen, Markt- und Meinungsforschungsinstitutionen.
Agenten
Diesbezüglich zählen der Kommerz und die sog. mehrstufigen Agenten wie Ärzte (in der Pharmazeutische Industrie), Architekten, beratende Ingenieure) usw.
Bedarfsträger (Abnehmer und Verwender)